Grundsätze der Schulbuchausleihe

1) Die Oberschule Braunlage verleiht seit dem Schuljahr 2005/2006 an die Lernmittel gegen Entgelt.

2) Ausgeliehen werden alle Schulbücher eines Jahrgangs mit Ausnahme von: Lektüreheften, Atlanten,Wörterbücher und Arbeitsheften.

3) Einzelne Bücher die nicht vorhanden sind und auch aus dem Lernmitteletat nicht sofort beschafft werden können, sind von den Erziehungsberechtigten selbst zu beschaffen. Sie werden nach einjährigem Gebrauch für 66% des Ladenpreises von der Schule auf Wunsch der Erziehungsberechtigten angekauft.

4) Das Entgelt für die Buchausleihe neuer Bücher (1 bis 3 Ausleihen) beträgt 40%, bei älteren Büchern 30% des Ladenpreises für Einjahresbände je Jahr der Ausleihe und 60% für Mehrjahresbände ( 1 bis 2 Ausleihen) und 40% für ältere Mehrjahresbände als einmalige Zahlung im 1. Jahr der Ausleihe.

5) Das Ausleihentgelt wird für jeden Jahrgang jedes Jahr neu festgelegt.

6) Die Ausleihe einzelner Bücher ist nicht möglich.

7) Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

8) Die Teilnahmeerklärung und die Einzahlung der Leihgebühr müssen bis eine Woche vor den großen Ferien erfolgen.

9) Wer sich nicht rechtzeitig zum Verfahren verbindlich anmeldet und das Entgelt entrichtet, hat die Lernmittel selbst zu beschaffen.

10) Bei Beschädigung oder nicht fristgerechter Rückgabe der überlassenen Lernmittel, haben die Erziehungsberechtigten den Zeitwert der Lernmittel zu zahlen.

11) Nach der 3. Ausleihe kann jedes Buch für 30% des Ladenpreises gekauft werden.

12) Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können auf Antrag für jedes Kind nur 80% des festgesetzten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden.